Informationen zur Zulassung als Lieferant für das EU- Schulprogramm und weitere wichtige Informationen finden Sie in unserem Ablaufschema (siehe unten), sowie in der Verfahrensregelung. Die aktuellen Portionspreise finden Sie hier.

 

Ablaufschema

Sie sind Vertreiberin/Vertreiber von Erzeugnissen, die im Rahmen des EU-Schulprogramms gefördert werden und möchten künftig an dem Programm für Niedersachsen und Bremen teilnehmen?

Im Folgenden möchten wir Ihnen den Ablauf und die Arbeitsschritte aufzeigen, die Sie als künftige/r Lieferantin/Lieferant durchführen müssen:

 

Schritt 1: Zulassung

Für die Teilnahme am EU-Schulprogramm als Lieferantin/Lieferant benötigen Sie eine entsprechende Zulassung.

Den entsprechenden Antrag (Antrag zur Zulassung als Lieferant) finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Den entsprechenden Link zu der Internetseite finden Sie am Ende dieses Dokumentes.

Ihr Antrag wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen geprüft und mit einem Zulassungsbescheid werden Sie ggf. als Lieferantin/Lieferant zugelassen.

Die Zulassung ist unbefristet.

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Schritt 2: Vereinbarungen zur Lieferung mit Bildungseinrichtungen schließen

Bildungseinrichtungen bewerben sich jedes Schuljahr neu für die Teilnahme am EU-Schulprogramm.

Nach dem Bewerbungsverfahren werden die teilnehmenden Bildungseinrichtungen unter „Für Lieferanten → Teilnehmende Bildungseinrichtungen“ veröffentlicht. In der Übersicht können Sie nach PLZ oder Ort suchen, welche Bildungseinrichtungen in Ihrer Region für welche Komponenten (Obst / Milch) zugelassen sind. Je nach Art der Bildungseinrichtung und Bundesland können die Bildungseinrichtungen Trinkmilch und/oder Obst/Gemüse für die Kinder erhalten.

 

 

 

Nehmen Sie Kontakt zu den ausgewählten Bildungseinrichtungen auf und vereinbaren Sie ggf. die Belieferung. Diese privatrechtliche Vereinbarung kann mündlich oder in Schriftform erfolgen. Zu Beginn des Schuljahres übersenden Sie das ausgefüllte Meldeblatt der Bildungseinrichtung mit dem Nachweis an die LWK.

 

 

 

 

 

 

 

Füllen Sie zu Beginn des Schuljahres das Meldeblatt gemeinsam mit der Bildungseinrichtung aus. Das Meldeblatt muss der Landwirtschaftskammer Niedersachsen spätestens mit dem ersten Beihilfeantrag vorgelegt werden.

 

 

 

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Schritt 3: Belieferung

Das Schuljahr ist in Abrechnungszeiträume unterteilt.

Die Belieferung beginnt ab dem Abrechnungszeitraum, der im Meldeblatt vereinbart wurde.

Jeder Abrechnungszeitraum hat eine bestimmte Anzahl Verzehrtage.

Aus den Verzehrtagen, der Kinderanzahl aus dem Meldeblatt und der Liefermenge pro Kind, kann die Mindest-/Maximalliefermenge pro Abrechnungszeitraum ermittelt werden.

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Berechnungsbeispiel:

Schulobst/-Gemüse

Die Schule hat 10 Kinder laut Meldeblatt und in einem Abrechnungszeitraum sind 12 Verzehrtage.

Dann rechnet man: 10 Kinder x 12 Verzehrtage x 0,1 (100g) pro Kind = 12 kg

In dem Abrechnungszeitraum beträgt die max. förderfähige Menge 12 kg.

Es muss über der Mindestliefermenge (85 g pro Kind pro Verzehrtag) geliefert werden.

In diesem Fall mindestens 10,2 kg.

Schulmilch

Bei Schulmilch ist als Mindestliefermenge 200 ml und als max. förderfähige Menge 250 ml pro Kind zu berücksichtigen.

Für Lieferungen unterhalb der Mindestliefermenge erhalten Sie keine Beihilfe!

Liefermengen über der maximalen Liefermenge werden nicht berücksichtigt.

Es dürfen nur Obst und Gemüsearten aus der Liste der veröffentlichten Erzeugnisse geliefert werden. Davon müssen pro Abrechnungszeitraum mindestens 3 verschiedene Sorten ausgewählt werden, um eine „Abwechslungsreiche Belieferung“ zu gewährleisten.

Weitere Informationen zu den beihilfefähigen Produkten, Mengen und Beihilfesätzen/Preisen entnehmen Sie bitte der Verfahrensregelung.

Ergänzende Informationen zu den Abrechnungszeiträumen und den Verzehrtagen entnehmen Sie bitte der PDF-Datei der LWK zu den Abrechnungszeiträumen für das aktuelle Schuljahr auf der Internetseite der LWK.

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Schritt 4: Lieferschein

Stellen Sie für jede Lieferung einen Lieferschein aus und übergeben Sie diesen der Bildungseinrichtung. Heben Sie eine Kopie des Lieferscheins gut auf (Wichtig für den Erhalt der Beihilfe und eventuelle Kontrollen!).

Zusätzlich können Sammellieferscheine ausgestellt werden.

Im Lieferschein sind mindestens die nachfolgenden Angaben aufzunehmen:

– Namen von der Lieferantin/dem Lieferant und der Bildungseinrichtung
– Auftragsnummer/Auftragsname
– Datum der Lieferung
– Menge und Bezeichnung der einzelnen Waren (Packliste)
                                                                                   – eventuelle Nachlieferungen

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Schritt 5: Liefernachweis

Für jeden Abrechnungszeitraum muss pro belieferte Einrichtung ein Liefernachweis (Formular steht auf der Internetseite der LWK bereit) ausgefüllt werden.

Die gelieferte Gesamtmenge aus den einzelnen Lieferscheinen einer Einrichtung für einen Abrechnungszeitraum muss auf dem Liefernachweis der Einrichtung aufgeführt werden.

Der Liefernachweis muss von der Bildungseinrichtung unterschrieben und gestempelt werden.

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Schritt 6: Erstattung der Kosten / Beihilfeantrag

Reichen Sie für jeden Abrechnungszeitraum einen Antrag auf Auszahlung der Beihilfe (Beihilfeantrag) ein.

Anlagen zum Beihilfeantrag:

  • Liste der beigefügten Liefernachweise (alle beigefügten Liefernachweise müssen auf der Liste aufgeführt werden, das ist auch bei nur einer belieferten Einrichtung notwendig).
  • Liefernachweis (vollständig ausgefüllt und unterschrieben, mit Stempel und Unterschrift der Bildungseinrichtung)

Sie können den Antrag und die Anlagen auf der Internetseite der LWK herunterladen.

Reichen Sie für jeden Abrechnungszeitraum einen Antrag auf Auszahlung der Beihilfe (Beihilfeantrag) ein. Um „Verspätungsabzüge“ zu vermeiden beachten Sie bitte Termine für die fristgerechte Vorlage. Hinweise zu den Fristen finden Sie in unserer Abrechnungszeitraum Tabelle

 

Zusätzlich müssen 1x pro Schuljahr noch folgende Formulare ausgefüllt und unterschrieben werden:

  • Allgemeine Erklärungen der antragstellenden Person/en (EU-Erklärung) – diese Erklärung erhalten Sie direkt von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für das EU-Schulprogramm (Stammdatenblatt) – dieses „Stammdatenblatt“ erhalten Sie direkt von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Die Unterlagen können unabhängig vom Beihilfeantrag vorab für das Schuljahr bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Sie müssen jedoch spätestens mit Einreichung des ersten Beihilfeantrags vorgelegt werden bzw. vorliegen.

Nach der Bearbeitung und Prüfung des Beihilfeantrags erhalten Sie entsprechend der für das Schuljahr festgesetzten Portionspreise die Erstattung für die gelieferten beihilfefähigen Produkte.

 

Spezielle Infos für Lieferanten und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Seite der LWK

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/thema/408_EU-Schulprogramm

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Informationen zu Liefernachweisen

Pro Abrechnungszeitraum, Bildungseinrichtung und Programmkomponente kann eine Lieferantin/ein Lieferant EINEN Beihilfe-/Auszahlungsantrag mit dem entsprechenden Liefernachweis einreichen. Soweit für eine Bildungseinrichtung ein Liefernachweis noch nicht unterschrieben vorliegt, kann dieser mit einem weiteren Beihilfeantrag für den entsprechenden Abrechnungszeitraum eingereicht werden. Dem Beihilfeantrag sind die nachfolgenden Unterlagen beizufügen:

  • Liste der beigefügten Liefernachweise
  • Liefernachweise je Bildungseinrichtung und Programmkomponente
  • Meldeblatt (einmalig zur ersten Abrechnung im Schuljahr)
  • die „Allgemeinen Erklärungen der Antragstellenden Person“ (einmalig zur ersten Abrechnung im Schuljahr)
  • das Stammdatenblatt (einmalig zur ersten Abrechnung im Schuljahr).

Über den Liefernachweis werden die Lieferungen von der Lieferantin/dem Lieferanten an die Bildungseinrichtung nachgewiesen. Ein Liefernachweis muss vollständig ausgefüllt und von der Bildungseinrichtung unterschrieben vorliegen.

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