Zugelassene Lieferanten und teilnehmende Bildungseinrichtungen sind in einer Kartendarstellung finden.
Zugelassene Lieferanten
Liste aller zugelassenen Lieferanten in Niedersachsen und Bremen (sortiert nach PLZ):Stand: 15.08.2024
Liste aller zugelassenen Lieferanten in Niedersachsen und Bremen (sortiert nach PLZ):Stand: 15.08.2024
Alle erforderlichen Vordrucke & Rechtsvorschriften sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu finden:http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/foerderung/nav/512.html
Die zu erstattende Beihilfe berechnet sich unter Berücksichtigung der Menge anhand von festgelegten Portionspreisen. Hierbei handelt es sich gemäß Artikel 4 Absatz 3 der VO (EU) 2017/40 um Nettopreise, also ohne MwSt. Für Obst und Gemüse wird darauf hingewiesen, dass
Die Abrechnungszeiträume gelten gleichlautend für Bildungseinrichtungen im Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen. Hier finden Sie die Abrechnungszeiträume für die Schuljahre 2024/2025 2023/2024 Abrechnungszeiträume im Schuljahr 2024/2025 Schulische Bildungseinrichtungen: Das Schuljahr 2024/2025 umfasst 35 volle Schulwochen (5 Schultage),
Pro Abrechnungszeitraum, Bildungseinrichtung und Programmkomponente kann eine Lieferantin/ein Lieferant EINEN Beihilfe-/Auszahlungsantrag mit dem entsprechenden Liefernachweis einreichen. Soweit für eine Bildungseinrichtung ein Liefernachweis noch nicht unterschrieben vorliegt, kann dieser mit einem weiteren Beihilfeantrag für den entsprechenden Abrechnungszeitraum eingereicht werden.Dem Beihilfeantrag sind
Das Niedersächsische Landesamt für Steuern hat in einer Stellungnahme (LfSt Niedersachsen v. 19.02.2018 – S 7200 -436 – St 172) erläutert, dass die Lieferungen im Rahmen des EU-Schulprogramms der Umsatzsteuer zum ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1