Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand vom 25.03.2024)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.schulprogramm.niedersachsen.de.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Alternativtexte für Bedienelemente

• Nicht alle Grafikfunktionen sind bezeichnet. Einige Grafikschalter haben weder eine sichtbare noch eine unsichtbare Bezeichnung. Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung können sich an den von Screenreadern übermittelten Informationen daher nicht orientieren.

• Durch den automatischen Wechsel der Karussell-Inhalte kommt es dazu, dass Screenreader die Inhalte nicht korrekt erfassen können.

• Nicht alle Grafiklinks sind für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung eindeutig bezeichnet.

• Beim Verändern der Browser-Hintergrundfarbe verschwinden zum Teil wichtige Funktionen beziehungsweise Markierungen.

Gestaltung von Inhalten

• Es wird nicht durchgängig dieselbe Schriftart verwendet.

• Nicht durchgängig sind Datentabellen strukturell richtig aufgebaut, was Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung einen zielgerichteten Informationsabruf erschwert. Beim Auslesen der Inhalte mittels Screenreader sind Inhalte nicht in logischer Abfolge auslesbar.

• Der Kontrast der Textfarbe zur Hintergrundfarbe ist nicht in allen Fällen ausreichend, insbesondere fehlsichtigen Personen wird dadurch das Erkennen der Texte und somit der Informationsabruf erschwert.

• Die Zeilenlänge ist mitunter zu lang und der Zeilenabstand mit 24px zu gering, was die Lesbarkeit beeinträchtigt.

• Die Untermenüs sind sehr schmal, was ebenfalls die Lesbarkeit beeinträchtigt.

• Buttons werden in unterschiedlichen Stilen genutzt.

Bedienbarkeit

• Nicht durchgängig sind alle Funktionen und Inhalte mittels Tastaturnutzung ansteuerbar beziehungsweise bedienbar. Nicht durchgängig sind alle Funktionen mittels Tabulator-Taste ansteuerbar. Die TAB-Reihenfolge ist nicht durchgängig nachvollziehbar, da unsichtbare Elemente angesteuert. Motorisch eingeschränkte Menschen können sich in Teilbereichen einer Seite zum Teil nur schwer orientieren. Bei der Tastaturnavigation ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar. Motorisch eingeschränkten Menschen wird dadurch die Orientierung bei der Tastaturnavigation erschwert.

• Die Hauptsprache der Webseiten ist im Quelltext nicht angegeben. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.

• Nicht alle technischen Bezeichnungen der Seite wurden im Quelltext an die Sprache der Website angepasst. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.

Fehleridentifizierung

• Innerhalb des Webportals ist der Quelltext nicht durchgängig valide, es sind Fehler in der HTML-Syntax vorhanden.

• Breadcrumbs werden als solche von Screenreadern nicht erkannt. Für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung sind es nur normale Links. Es fehlt die entsprechende Auszeichnung im Quelltext.

Sonstiges

• Die Zeichenhöhe entspricht nicht durchgängig den ergonomischen Vorgaben, was die Lesbarkeit erschwert.

• Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei.

• Die Darstellung von Bildern und Texten auf mobilen Geräten (Smartphone, Tablet, …) kann unterschiedlich sein. Die Navigation auf verschiedenen Bildschirmgrößen kann erschwert sein.

• Die Kartenansicht sowie die Online-Bewerbung ist nicht barrierefrei.

Der Webauftritt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einschätzung basiert auf einer Analyse zur Barrierefreiheit vom 26.07.2023.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

sla-schulprogramm@sla.niedersachsen.de.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

  • Telefon: 0511/120-4010
  • E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de