Informationen für Bildungseinrichtungen

Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union und ist Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur europäischen Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder Ernährung. Das EU-Schulprogramm wird in Niedersachsen flächendeckend angeboten.

Nur etwas über ein Drittel der Mädchen und gut ein Viertel der Jungen im Alter von sechs bis elf Jahren erreichen die nötige Menge an Obst und Gemüse.

Milch enthält viele wichtige Mineralstoffe, die für den menschlichen Körper besonders leicht nutzbar sind und insbesondere im Kindesalter für eine gesunde Entwicklung wichtig sind.

Betreuungskräfte in schulischen Bildungseinrichtungen und Kindertageseinrichtungen beobachten zunehmend, dass die Kinder ohne Frühstück und ohne gesundheitsförderliche Vormittagsverpflegung in die Bildungseinrichtung kommen.

Mit der Teilnahme am EU-Schulprogramm wirken Sie als Bildungseinrichtung aktiv an dem Erreichen der empfohlenen Tagesdosis an Obst und Gemüse und Milch mit und fördern die Entwicklung gesunder Essgewohnheiten.

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Auf dieser Seite finden Sie folgende Informationen:

Im EU-Schulprogramm sind die Portionsgrößen je Kind wie folgt vorgesehen:

  • Obst und Gemüse: 85-100 g pro Verzehrtag
  • Trinkmilch: 200-250 ml Trinkmilch

Im Rahmen des EU-Schulprogramms wird zwischen Obst und Gemüse und Trinkmilch unterschieden.

In der Liste der beihilfefähigen Erzeugnisse sind viele Obst- und Gemüsearten aufgeführt, die bei der Teilnahme am EU-Schulprogramm fördert werden. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen konventioneller und biologischer/ökologischer Erzeugung. Zudem sollen Erzeugnisse aus regionaler Erzeugung und mit saisonalem Bezug nach Möglichkeit besonders berücksichtigt werden. An den Schulen kann im Bedarfsfall die Zubereitung des Obstes und des Gemüses zu Fingerfood erfolgen. Gemeinsam wird dann das Obst und Gemüse in der Klasse verzehrt. Dabei sollten die Lehrkräfte darauf achten, dass die Kinder verschiedene Obst- und Gemüsearten möglichst regional und saisonal kennenlernen und probieren.
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Es besteht die Möglichkeit des Bezugs zwischen verschiedener Haltbarkeit, Fettstufen, laktosefreier Milch sowie Weidemilch, die mit dem Label „Pro Weideland – Deutsche Weidecharta“ gekennzeichnet ist. Weiterhin kann zwischen konventioneller und biologischer/ökologischer Erzeugung unterschieden werden.

Die näheren Modalitäten hierzu handelt die Bildungseinrichtung mit der jeweiligen zugelassenen Lieferantin/dem jeweiligen zugelassenen Lieferanten aus.

Das Bewerbungsverfahren findet jährlich vor Beginn des Schuljahres/Betreuungsjahres statt. Für niedersächsische Bildungseinrichtungen wird ein Online-Bewerbungsverfahren  zur Verfügung gestellt und in einem festgelegten Zeitraum freigeschaltet. Jede Bildungseinrichtung, die unter die Zielgruppe fällt, kann sich jährlich bewerben. Die Auswahl der Bildungseinrichtungen erfolgt anhand sozialer und regionaler Kriterien. Die Bildungseinrichtungen werden jeweils für ein Schuljahr ausgewählt.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bestätigt die Bildungseinrichtung, dass sie die geltenden Teilnahmebedingungen einhalten wird. Ab der Teilnahme am EU-Schulprogramm (Belieferung durch eine Lieferantin/einen Lieferanten) sind die Teilnahmebedingungen zwingend einzuhalten. Teilnahmebedingungen siehe unter Downloads.

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Teilnahme

Teilnahmeberechtigte Kinder in Niedersachsen – Programmkomponente Obst und Gemüse: Kinder an Grundschulen mit den Klassen 1-4, an Förderschulen mit den Klassen 1-6, an Landesbildungszentren mit den Klassen 1-6, an weiterführenden Schulen mit den Klassen 5-6, in Schulkindergärten gem. § 6 Abs. 3 NSchG
Teilnahmeberechtigte Kinder in Niedersachsen – Programmkomponente Trinkmilch: Kinder an Grundschulen mit den Klassen 1-4, an Förderschulen mit den Klassen 1-6, an Landesbildungszentren mit den Klassen 1-6, an weiterführenden Schulen mit den Klassen 5-6, in Schulkindergärten gem. § 6 Abs. 3 NSchG, in Kindertageseinrichtungen ab 3 Jahren
Teilnahmeberechtigte Kinder in Bremen – Programmkomponente Obst und Gemüse: Kinder an Grundschulen vom ersten bis vierten Jahrgang, an Förderzentren vom ersten bis sechsten Jahrgang
Teilnahmeberechtigte Kinder in Bremen – Programmkomponente Trinkmilch:

Kindertageseinrichtungen ab 3 Jahren

Teilnahmeberechtigte Kinder in Hamburg– Programmkomponente Obst und Gemüse: Kinder an Grund- und Stadtteilschulen sowie Sonder- bzw. Förderschulen / ReBBZ jeweils mit den Klassen 1 – 4 inklusive Vorschulklassen (VSK) und Internationale Vorbereitungsklassen (IVK)
Teilnahmeberechtigte Kinder in Hamburg– Programmkomponente Trinkmilch:

Kinder an Grund- und Stadtteilschulen sowie Sonder- bzw. Förderschulen / ReBBZ jeweils mit den Klassen 1 – 4 inklusive Vorschulklassen (VSK) und Internationale Vorbereitungsklassen (IVK)

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Alle teilnahmeberechtigten Kinder müssen nach Zulassung als Bildungseinrichtung am Schulprogramm teilnehmen.

 

Informationen wie man am EU-Schulprogramm teilnimmt und wie der Ablauf nach Zulassung als Bildungseinrichtung aussieht, finden Sie in unserem Ablaufschema: (siehe unten)

 

Förderfähige Erzeugnisse/Mengen:

Diese Informationen und weitere finden Sie auch in den Verfahrensregelungen.

Das EU-Schulprogramm läuft über ein Schuljahr.

Das Schuljahr wird in Abrechnungszeiträume eingeteilt.

Die Abrechnungszeiträume beinhalten je nach Programmkomponente eine unterschiedliche Anzahl an Verzehrtagen.

Anhand der Verzehrtage und der Anzahl der teilnahmeberechtigten Kinder, kann die Mindestliefermenge und die maximale förderfähige Menge pro Abrechnungszeitraum ermittelt werden.

Es müssen insgesamt mindestens 3 verschiedene Erzeugnisse pro Abrechnungszeitraum geliefert werden.

Die zugelassenen Obst/Gemüse Erzeugnisse finden sie hier:

Die zu liefernden/anzunehmenden Mengen pro teilnahmeberechtigtem Kind und Verzehrtag entsprechend der Teilnahmebedingungen lauten wie folgt:

  • Obst/Gemüse: mindestens 85 g bis maximal 100 g
  • Trinkmilch: mindestens 200 ml bis maximal 250 ml

Arbeiten Sie in einer Bildungseinrichtung und möchten künftig am EU-Schulprogramm teilnehmen?

Hier stellen wir Ihnen den Ablauf und die notwendigen Schritte vor:

 

1. Schritt: Online bewerben

Für die Teilnahme als Bildungseinrichtung müssen Sie an der Onlinebewerbung des EU-Schulprogramms teilnehmen.

Das Verfahren der Online Bewerbung muss für jedes Schuljahr erneut erfolgen und findet im April/Mai statt.

Der genaue Zeitraum wird ab ca. Anfang April auf der Seite der Online-Bewerbung veröffentlicht. 

Hier wird auch das Bewerbungsverfahren durchgeführt.

Möchten Sie zum ersten Mal an der Onlinebewerbung teilnehmen, legen Sie sich zunächst über „Benutzerkonto einrichten und verwalten / Passwort vergessen“ als „Kindertageseinrichtung“ bzw. „Schule“ ein Benutzerkonto an.

Während des Bewerbungszeitraums können Sie innerhalb des Benutzerkontos die Bewerbung ausfüllen und absenden.

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2. Schritt: Bewerbungsbestätigungsbogen ausdrucken und an Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) senden

Im Anschluss an die Bewerbung drucken Sie den Bewerbungsbestätigungsbogen aus.

Versehen Sie diesen mit dem Stempel Ihrer Einrichtung und unterschreiben Sie.

Für Kindertageseinrichtungen die zum ersten Mal teilnehmen: legen Sie eine Kopie der Zulassung (Betriebserlaubnis nach §45 Sozialgesetzbuch, 8. Buch) bei.

 

 

 

 

Senden Sie alles per Post an:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Geschäftsbereich Förderung Sachgebiet 2.1.3

Wunstorfer Landstr. 9

30453 Hannover

oder :

Postfach 910602

30426 Hannover

 

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3. Schritt: Teilnahme prüfen

Einige Tage nach dem Ende des Einsendeschlusses werden die teilnehmenden Bildungseinrichtungen unter https://www.schulprogramm.niedersachsen.de/ -> “Für Bildungseinrichtungen” -> “Teilnehmende Bildungseinrichtungen” veröffentlicht.

Ist Ihre Einrichtung dabei, können Sie mit Schritt 4 fortfahren. Sollten Sie nicht am EU-Schulprogramm teilnehmen können, bewerben Sie sich bitte nächstes Jahr wieder.

 

 

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4. Schritt: Belieferung vereinbaren und Meldeblatt ausfüllen

Suchen Sie unter „Für Bildungseinrichtungen ->Zugelassene Lieferanten“ eine Lieferantin / einen Lieferanten in Ihrer Region, die/der für Ihre Programmkomponenten „Milch“ oder „Obst- und Gemüse“ oder „Milch, Gemüse- und Obst“ zugelassen ist.

Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ggf. die Belieferung für das entsprechende Schuljahr. Hierbei handelt es sich um eine privatrechtliche Vereinbarung welche mündlich aber auch in Schriftform erfolgen kann.

 

 

 

 

 

Zu Beginn des Schuljahres füllen Sie das Meldeblatt aus und übersenden es dem ausgewählten Lieferanten. Den aktuellen Vordruck finden Sie hier.  

 

 

 

 

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5. Schritt: Lieferungen erhalten und an Kinder verteilen

Zum vereinbarten Lieferzeitpunkt erhalten Sie die Ware von Ihrem Lieferanten mit einem entsprechenden Lieferschein. Bitte bewahren Sie die Lieferscheine auf. Diese müssen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle vorgelegt werden.

 

 

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6. Schritt: Pädagogische Begleitmaßnahmen durchführen und dokumentieren

Führen Sie im Laufe des Schuljahres mindestens eine der von Ihnen im Bewerbungsverfahren angegebenen pädagogischen Begleitmaßnahmen mit den Kindern durch.

Dokumentieren Sie bitte Art der Maßnahme, Datum und Anzahl der teilnehmenden Kinder (Eine Vorlage finden sie hier)

Heben Sie die Dokumentation gut auf, diese ist ggf. für spätere Kontrollen wichtig.

 

 

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7. Schritt: Liefernachweis unterschreiben und stempeln

Am Ende eines Abrechnungszeitraums oder bei der Lieferung wird die Lieferantin / der Lieferant Ihnen einen Liefernachweis über die zugestellte Ware vorlegen. Diesen Liefernachweis benötigt der Lieferant für die Abrechnung mit uns. Bitte prüfen Sie diesen genau.

Sind alle Angaben korrekt, unterschreiben und stempeln Sie diesen bitte und geben ihn innerhalb einer Kalenderwoche wieder zurück an die Lieferantin / den Lieferanten.

 

Beachten Sie im gesamten Verfahren bitte die Vorgaben der Teilnahmebedingungen.