Zugelassene Lieferanten und teilnehmende Bildungseinrichtungen sind in einer Kartendarstellung finden.
Pro Abrechnungszeitraum, Bildungseinrichtung und Programmkomponente kann eine Lieferantin/ein Lieferant EINEN Beihilfe-/Auszahlungsantrag mit dem entsprechenden Liefernachweis einreichen. Soweit für eine Bildungseinrichtung ein Liefernachweis noch nicht unterschrieben vorliegt, kann dieser mit einem weiteren Beihilfeantrag für den entsprechenden Abrechnungszeitraum eingereicht werden.
Dem Beihilfeantrag sind die nachfolgenden Unterlagen beizufügen:
- Liste der beigefügten Liefernachweise
- Liefernachweise je Bildungseinrichtung und Programmkomponente
- Meldeblatt (einmalig zur ersten Abrechnung im Schuljahr)
- die „Allgemeinen Erklärungen der Antragstellenden Person“ (einmalig zur ersten Abrechnung im Schuljahr)
- das Stammdatenblatt (einmalig zur ersten Abrechnung im Schuljahr).
Über den Liefernachweis werden die Lieferungen von der Lieferantin/dem Lieferanten an die Bildungseinrichtung nachgewiesen. Ein Liefernachweis muss vollständig ausgefüllt und von der Bildungseinrichtung unterschrieben vorliegen.
Vordrucke der Unterlagen können Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen finden.